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Politik der Gleichbehandlung, Vielfalt und Bekämpfung von Diskriminierung

1. Zielsetzung

Das Ziel dieser Richtlinie ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich jeder Mensch respektiert, sicher und fair behandelt fühlt – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Behinderung, Religionsbekenntnis, Identität, Familienstand oder anderen persönlichen Merkmalen. Vielfalt und Gleichbehandlung sind für uns nicht nur eine Frage der Werte, sondern auch eine Quelle der Stärke und Innovation – sowohl innerhalb des Teams als auch in den Beziehungen zu Kunden und Partnern.

2. Anwendungsbereich

Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter und freie Mitarbeiter der Firma, unabhängig von ihrer Position, einschließlich Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und freiberuflich tätige Personen, die auf der Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen oder B2B-Verträgen arbeiten.

Sie gilt auch für Vertreter des Unternehmens, darunter Subunternehmer, Lieferanten und andere Personen oder Wirtschaftssubjekte, die im Namen oder im Auftrag der Firma tätig sind, insbesondere im Kontakt mit Kunden, öffentlichen Einrichtungen, Handelspartnern und Auftragnehmern.

3. Unser Ansatz und Begriffsbestimmung

In unserer Firma gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung und Inklusion. Wir streben danach, dass Vielfalt ein natürlicher Bestandteil unseres Arbeitsumfelds ist und jeder Mitarbeiter gleiche Chancen auf Entwicklung, Beförderung und Teilhabe am Unternehmensleben hat – unabhängig von persönlichen Merkmalen. Deshalb:

  • erfolgen Einstellungen, Beförderungen, Leistungsbewertungen und der Zugang zu Schulungen ausschließlich auf der Grundlage von Kompetenzen, Einstellungen und Leistungen – unter Wahrung des Grundsatzes der Chancengleichheit
  • fördern wir Maßnahmen, die Menschen aus von Ausgrenzung bedrohten Gruppen helfen, uneingeschränkt am Unternehmensleben teilzunehmen (z. B. Anpassung des Arbeitsplatzes, flexible Arbeitsformen, digitale Barrierefreiheit)
  • Sprache, Kommunikation und interne Mitteilungen werden neutral, inklusiv und frei von Stereotypen formuliert
  • unterstützen wir die Beteiligung von Frauen, Menschen mit Behinderungen und anderen unterrepräsentierten Gruppen an Projekten, Expertenteams und Führungskräftetrainings

MIKRONIKA toleriert keinerlei Formen von Diskriminierung, Mobbing, Belästigung, Ausgrenzung oder Vorurteilen – weder in absichtlicher noch in unbewusster Form. MIKRONIKA verpflichtet sich, jegliche Form von Mobbing und Belästigung zu verhindern und schnell darauf zu reagieren. Wir reagieren klar, entschlossen und mit Respekt gegenüber allen Beteiligten.

Um ein einheitliches Verständnis der in dieser Richtlinie verwendeten Schlüsselbegriffe zu gewährleisten, verwenden wir die folgenden Definitionen:

  • Diskriminierung – jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person aufgrund eines geschützten Merkmals (z. B. Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, sexuelle Orientierung, Herkunft), die zu einer Benachteiligung dieser Person im Vergleich zu anderen Personen in einer ähnlichen Situation führt
  • Indirekte Diskriminierung – eine Situation, in der scheinbar neutrale Regeln, Praktiken oder Handlungen in Wirklichkeit Personen mit einem bestimmten Merkmal benachteiligen
  • Belästigung – jedes unerwünschte Verhalten (verbal, körperlich oder visuell), das darauf abzielt oder dazu führt, die Würde einer Person zu verletzen, insbesondere durch die Schaffung einer Atmosphäre der Einschüchterung, Demütigung oder Feindseligkeit
  • Mobbing – anhaltende und langwierige Handlungen oder Verhaltensweisen gegen einen Arbeitnehmer, die darauf abzielen, ihn zu demütigen, lächerlich zu machen oder zu isolieren
  • Gleichbehandlung – Gewährleistung gleicher Möglichkeiten zur Teilnahme am Berufsleben für jede Person, unabhängig von ihren individuellen Merkmalen
  • Inklusion (Einbeziehung) – aktive Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem Vielfalt akzeptiert, geschätzt und als Mehrwert angesehen wird

4. Unzulässige Verhaltensweisen und Praktiken

Alle Handlungen, die zu Diskriminierung, Schikanierung, Missachtung oder Marginalisierung eines Mitarbeiters führen können, widersprechen den Werten des Unternehmens. Dies gilt unter anderem für Äußerungen, Gesten, Personalentscheidungen, informelles Verhalten sowie Situationen online und offline.

Diskriminierung muss nicht offen sein, um schädlich zu sein. Wir nehmen Mikroaggressionen, wiederholtes Ignorieren, ironische Kommentare, Witze über die Identität oder das Anzweifeln von Kompetenzen aufgrund persönlicher Eigenschaften ebenso ernst.

5. Förderung von Vielfalt und Inklusion

Der Aufbau einer inklusiven Kultur ist eine tägliche Aufgabe – in Teams, Projekten, der Kommunikation und bei geschäftlichen Entscheidungen. Deshalb ermutigen wir unsere Mitarbeiter zu:

  • gegenseitigem Respekt und Achtsamkeit gegenüber Unterschieden
  • eine inklusive Sprache zu verwenden
  • Menschen zu unterstützen, die von Ausgrenzung bedroht sind
  • Situationen zu melden, die die Gleichheit und Würde verletzen könnten

MIKRONIKA strebt danach, dass die Prozesse der Personalbeschaffung, Beförderung, Bewertung und Kommunikation frei von unbewussten Vorurteilen sind und die Werte der Offenheit widerspiegeln.

6. Melden von Verstößen

Jeder Mitarbeiter, freier Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens ist verpflichtet, Verhaltensweisen zu melden, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen könnten. Meldungen können an den direkten Vorgesetzten oder an folgende Adresse gerichtet werden: <sygnalisci-mikronika@mikronika.com.pl>. Die Meldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und sollte eine kurze Beschreibung der Situation sowie, wenn möglich, Angaben zu den betroffenen Umständen enthalten.

MIKRONIKA gewährleistet Personen, die in gutem Glauben Unregelmäßigkeiten melden, umfassenden Schutz. Das Unternehmen nutzt interne Meldewege gemäß dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern. Alle Meldungen werden mit der gebotenen Sorgfalt geprüft. Ein Mitarbeiter, der in gutem Glauben einen Verstoß meldet, ist vor negativen Konsequenzen geschützt – selbst wenn sich die Situation nicht als Diskriminierung bestätigt.

Die detaillierten Regeln sind in einem internen Verfahren zur Meldung von Rechtsverstößen und zur Einleitung von Folgemaßnahmen festgelegt.

7. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Richtlinie

Verhaltensweisen, die gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, Würde und Achtung der Vielfalt verstoßen, können dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z. B. ein Verweis, ein Warnungsgespräch, Disziplinarmaßnahmen oder – in schwerwiegenderen Fällen – die Kündigung des Arbeitsvertrags. MIKRONIKA akzeptiert keine Passivität gegenüber Diskriminierung und unterstützt jede Person, die auf unangemessenes Verhalten reagiert.

8. Schulungsmaßnahmen und Verantwortungsbewusstsein

Gleichstellung und Inklusion sind ein Prozess. MIKRONIKA gewährleistet ihren Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und Vertretern Zugang zu Informationen, Schulungen und Materialien im Zusammenhang mit dieser Richtlinie. Die Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze wird durch Schulungsmaßnahmen, interne Kommunikation und die kontinuierliche Unterstützung durch die Führungskräfte gefördert.

9. Überwachung und Aktualisierung der Richtlinie

Die Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung wird mindestens alle 12 Monate oder bei wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Änderungen oder infolge von Vorfällen überprüft. Die Aufsicht über die Umsetzung der Richtlinie obliegt dem Vorstand. Der Vorstand ernennt einen Beauftragten für Meldungen, der für die Umsetzung, Überwachung und Aktualisierung der Antidiskriminierungspolitik, die Durchführung von Schulungen, die Analyse von Meldungen und die Empfehlung von Korrekturmaßnahmen verantwortlich ist.   [-]

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